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Visa

Wenn Sie in Deutschland an einer Universität studieren möchten, müssen Sie besonders gute Deutschkenntnisse mit dem Niveau C1 nachweisen und die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) an einer Universität Ihrer Wahl, die Prüfung "TELC C1 Hochschule" oder die Prüfung „Test-DaF“ bestanden haben. 


Wenn Sie dafür also einen Sprachkurs der Hartnackschule besuchen möchten, dann stellen Sie vor der Einreise einen Antrag auf ein studienvorbereitendes Sprachvisum.
Neben dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und anderen Dokumenten benötigen Sie  u.a. 


einen Vorvertrag mit der Hartnackschule samt

Bestätigung über die Anzahlung der Kursgebühr und 

Krankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses.  Siehe Überblick

Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und den USA können die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen. Hierfür ist auch die Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs notwendig, aber kein Vorvertrag.
 

 

Falls Sie für die Visa-Beantragung Dokumente und weitere Infos von uns benötigen, schicken Sie eine E-Mail an: info@hartnackschule-berlin.de.