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Bei uns vom BAMF geförderte Sprachkurse belegen

Das Lernen der Sprache ist ein wichtiger Teil der Integration. Deshalb fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) spezielle Sprachkurse, etwa als Teil von Integrationskursen oder auf bestimmte Berufe zugeschnitten. Diese ermöglichen Zugewanderten einen besseren Zugang zur deutschen Sprache.

Möchten Sie einen dieser Sprachkurse belegen, dann wählen Sie zunächst die gewünschte Kursart aus und nehmen Sie anschließend Kontakt zu uns auf. Wir und unsere hoch qualifizierten Lehrkräfte freuen uns auf Sie!

Die folgenden Kursarten können Sie bei uns belegen:

 

 

Integrationskurse

In diesem Kurs lernen Sie die deutsche Sprache, die Sie im Alltag benötigen. Sie können sich so etwa am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, in der Freizeit, beim Arzt oder in der Schule verständigen. Teil des BAMF Integrationskurses ist auch ein Orientierungskurs, bei dem Sie mehr über die Geschichte, die Kultur, die Politik und die Gesellschaft von Deutschland erfahren. Informieren Sie sich hier gerne weiter zu diesem Spezialkurs.

 

 

Berufssprachkurse

In unseren B2 Berufssprachkursen in Berlin können Sie Ihre Sprachkenntnisse gezielt und auf Ihren Berufsalltag zugeschnitten verbessern. Wir arbeiten an Ihrem Sprachniveau, damit sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen oder Sie sich in Ihrem aktuellen Job oder Ihrer Ausbildung weiterentwickeln können. Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Kurse bereits ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen müssen.

 

BSK akademische Heilberufe

Der C1 Medizin Kurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker aus dem Ausland, die sich auf die Fachsprachprüfung der Ärztekammer vorbereiten möchten. Sie perfektionieren hier Ihre Deutschkenntnisse, um sich auf bestimmte berufliche Situationen vorzubereiten. Zusätzlich erlernen Sie medizinische Fachbegriffe und erhalten Einblicke in das deutsche Gesundheitssystem sowie den Praxisalltag.

BSK Frühpädagogik

Der Berufssprachkurs Frühpädagogik richtet sich an pädagogische Fachkräfte sowie an alle, die mit Kindern arbeiten möchten.

In diesem Kurs erweitern Sie Ihren Fachwortschatz, üben Gespräche mit Eltern und Kollegen und lernen, Berichte und Dokumentationen zu erstellen.

Der Kurs bereitet Sie auf den Berufsalltag vor und schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Beruf“ auf B2- oder C1-Niveau ab.

Voraussetzungen: An diese Personen richten sich die Kurse

Die Teilnahme an den Kursen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So benötigen Sie in jedem Fall einen Berechtigungsschein, den Ihnen zum Beispiel die Ausländerbehörde oder das Jobcenter ausstellen. Sind Sie nicht zur Teilnahme verpflichtet, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag beim BAMF zu stellen.

Je nach Kurs richtet sich das Angebot an unterschiedliche Personen. Am Integrationskurs können Migranten, Aussiedler, Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger und gegebenenfalls auch Geflüchtete und Asylbewerber mit entsprechenden Aufenthaltstiteln teilnehmen. Die Berufssprachkurse richten sich speziell an Fachkräfte, die das Anerkennungsverfahren durchlaufen und bereits über ein bestimmtes Sprachniveau verfügen. Auch hier ist eine Teilnahmeberechtigung notwendig.

Wann ist die Teilnahme verpflichtend?

Ob Sie dazu verpflichtet sind, an einem von der Bundesregierung geförderten Kurs teilzunehmen, erfahren Sie von Ihren Ansprechpartnern zum Beispiel beim BMI oder in der Agentur für Arbeit. In der Regel sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, wenn Sie:

  • Ihren Aufenthaltstitel nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben und Ihr Deutschniveau nicht ausreicht, um sich auf einfache und ausreichende Art zu verständigen.
  • Bürgergeld oder Sozialleistungen empfangen und ein Kurs zur Integration Teil Ihres Kooperationsplanes ist.
  • Als besonders integrationsbedürftig gelten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnahme auch in anderen Fällen verpflichtend sein kann. Genauso kann es sein, dass Sie aus bestimmten Gründen nicht verpflichtet werden können, auch wenn eine der Bedingungen auf Sie zutrifft. Das gilt etwa, wenn Sie eine Ausbildung machen oder bereits andere Bildungsangebote wahrnehmen oder wahrgenommen haben. Auch wenn Sie etwa Angehörige pflegen oder arbeiten und deshalb eine Teilnahme nicht zumutbar ist, sind Sie nicht verpflichtet.

 

Diese Ziele haben die Kurse des BAMF

Grundsätzlich sollen die Kurse den Teilnehmenden ausreichende Deutschkenntnisse vermitteln, um das Zusammenleben in Deutschland zu erleichtern.

Die Integrationskurse helfen den Teilnehmenden dabei, sich im alltäglichen Leben zu verständigen, grundlegende Informationen zu verstehen (zum Beispiel beim Arzt oder in der Schule) und einfache berufliche Anforderungen im Arbeitsalltag zu meistern. Zudem unterstützen die Kurse dabei, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Es werden bestimmte Werte und ein Verständnis für das gesellschaftliche Zusammenleben vermittelt.

In den Berufssprachkursen hingegen werden die Teilnehmenden speziell auf das Berufsleben in Deutschland vorbereitet. Hierzu lernen sie beispielsweise wichtiges Fachvokabular oder bereiten sich auf typische Situationen im Beruf vor.

 

 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um teilzunehmen

Haben Sie von der Agentur für Arbeit oder einer anderen Behörde einen Berechtigungsschein erhalten? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir informieren Sie gerne über unsere freien Plätze. Zudem beantworten wir gerne Ihre Fragen zu den Kursen, falls Sie noch mehr erfahren möchten. Hier können Sie uns erreichen:

Koorinatorin & Verwalterin von BAMF-Kursen

Frau Nataliya Großmann
Nataliya.Grossmann@hartnackschule-berlin.de

 

Fachbereichsleiterin für BAMF-Kurs


Frau Berra Ilkan

Berra.Ilkan@Hartnackschule-Berlin.de

 

Häufig gestellte Fragen zu den BAMF Sprachkursen

Sie möchten noch mehr über uns als Kursträger oder über einen bestimmten Kurs erfahren? Dann sind wir gerne für Sie da. Sie können uns einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Hier haben wir bereits einige Fragen für Sie beantwortet:

Welche Kosten muss ich tragen?

Die Kurse werden durch die Bundesregierung bezuschusst, die hierfür finanzielle Mittel bereitstellt. Sie müssen jedoch einen gewissen Kostenbeitrag selbst übernehmen. Für einen Integrationskurs von 700 Stunden werden maximal rund 1.600 € fällig.

Sie können sich von den Kosten befreien lassen, wenn Sie Leistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen. Hier bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Bringen Sie einfach Ihre aktuellen Leistungsbescheide mit und wir helfen Ihnen bei der Stellung des Antrags.

Können auch Kinder und Jugendliche teilnehmen?

Die Integrationskurse richten sich an Erwachsene sowie an Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen. Für Kinder und schulpflichtige Teenager gibt es keine entsprechenden Kurse.

Wie lange dauern die Kurse?

Grundsätzlich werden die Kurse in Teilzeit angeboten, Sie sind also nicht in Vollzeit eingebunden. Die Dauer hängt unter anderem von der Art des Kurses ab. Ein Integrationskurs dauert beispielsweise 700 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, wovon 600 Einheiten der Sprachvermittlung und 100 Einheiten dem Orientierungskurs gewidmet sind.

Gibt es am Ende eine Prüfung?

Ja, Sie schließen Ihren Kurs mit einem Test ab, welcher die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Für den Sprachkurs des Integrationskurses ist dies etwa der Deutschtest für Zuwanderer (DTZ), zudem legen Sie hier den Test „Leben in Deutschland“ ab. Sie können den Kurs aber auch ohne abschließende Prüfungen besuchen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an uns.