Akademische Heilberufe
Berufssprachkurse für Ärzt_innen und Apotheker_innen
Berufssprachkurse (BSK) für Ärzt_innen- C1
Dieser Spezialkurs "Akademische Heilberufe" richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, die sich auf die Fachsprachprüfung der Ärztekammer vorbereiten wollen.
Im Kurs werden folgende Situationen geübt:
- das Anamnesegespräch mit einem Patienten,
-
die schriftliche Dokumentation des Anamnesegesprächs und
- die Fallvorstellung in einem Arzt-Arzt-Gespräch.
Diese drei Punkte entsprechen den Anforderungen der Fachsprachprüfung.
Darüber hinaus werden die deutschen Bezeichnungen der medizinischen Fachwörter gelernt. Weitere Kursinhalte sind u.a. Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems sowie Einblicke in den Klinik- und Praxisalltag.
Im Kurs werden zwei Lehrbücher zur Verfügung gestellt.
Der Kurs kann durch das BAMF oder die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter finanziert werden. Die Kursdauer umfasst 600 Unterrichtseinheiten, das entspricht vier Stunden täglich über einen Zeitraum von ungefähr einem halben Jahr.
Eine Prüfung ist bereits während des laufenden Kurses möglich. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt individuell.
Berufssprachkurse (BSK) für Apotheker_innen- C1
Dieser Spezialkurs "Akademische Heilberufe" richtet sich an Apotheker_innen aus dem Ausland, die sich auf die Fachsprachprüfung der Apothekerkammer vorbereiten wollen. In diesem Kurs werden allgemein- und fachsprachliche Kompetenzen im pharmazeutischen Kontext vermittelt.
Im Kurs werden folgende Situationen geübt:
- Ein fiktiver Dialog zwischen Apotheker und Patient
- Das Verfassen von mindestens einem Schriftstück, das im pharmazeutischen Berufsalltag üblich ist.
- Eine Unterhaltung mit einem Berufskollegen
Diese drei Punkte entsprechen den Anforderungen der Fachsprachprüfung der Apothekerkammer-Berlin.
Am Ende des Kurses können sich die Teilnehmer_innen sicher in beruflichen Kommunikationssituationen und im Dokumentationswesen bewegen.
Der Kurs kann durch das BAMF oder die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter finanziert werden. Die Kursdauer umfasst 600 Unterrichtseinheiten, das entspricht vier Stunden täglich über einen Zeitraum von ungefähr einem halben Jahr.
Eine Prüfung ist bereits während des laufenden Kurses möglich. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt individuell.
Weitere Informationen zum Kurs und zu den Startterminen:
erhalten sie auf Anfrage unter
Claudia.Junc@hartnackschule-berlin.de
oder
Nataliya.Grossmann@hartnackschule-berlin.de
Die nächsten Kurse beginnen
für Ärzt_innen am 05.12.2024 (Mo.-Fr, 08:45-13:00, online)
für Apotheker_innen am 18.11.2024 (Mo.-Fr., 08.45-13:00, online)
Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet das Spezialmodul die Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse für folgende akademische Heilberufe: Humanmedizinerinnen und Humanmediziner oder Apotheker. Das Spezialmodul ermöglicht ein binnendifferenziertes Vorgehen nach Berufen sowie Fachrichtungen.
Die Teilnahme am Spezialmodul ist ein Schritt hin zum Auf- und Ausbau einer kommunikativen Handlungskompetenz am Arbeitsplatz, bei der die Fachlichkeit und die Sprachlichkeit nicht voneinander entkoppelt, sondern ineinandergreifend vermittelt werden.
Für die Hinführung zur Fachsprachenprüfung vor der Ärztekammer oder Apothekerkammer Berlin sind 600 UE vorgesehen.
Die zu fördernden Kompetenzen beschränken sich dabei nicht nur auf die Vermittlung grundlegender sprachlicher Fähigkeiten im Sinne einer linearen Sprachvermittlung, sondern umfassen weitreichendere Kompetenzen, die insbesondere auf eine flexible, eigenständige Verwendung von Sprache in verschiedenen beruflichen Handlungssituationen zielen.
Grundlage dazu bildet das Sprachzertifikat B2 nach GER.
Verfahren
- Antrag auf Anerkennung bei LaGeSo stellen.
- Eingangsbestätigung von LaGeSo bedeutet, das Grundvoraussetzung (Ausbildung im Heimatland) vorliegt.
- Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung durch BAMF/Jobcenter/Agentur für Arbeit auf Grund o.a. Eingangsbestätigung.